
Gut beraten und sicher begleitet
Haben sie einen Brief von der Krankenkasse zu pflegegeld Kürzungen hiermit beenden sie dieses lästige Problem. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht dieses Problem für sie zu lösen damit sie sich um die wichtigen Dinge kümmern können.
Jede Rückantwort nach spätestens 24h (per Anruf)
Beratungsbesuch nach Paragraph 37,3
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Was ist das ?
Ein Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist Pflicht für Pflegegeldempfänger und ist für die Sicherstellung der fachgerechten Versorgung der Pflegebedürftigen Person.Dabei prüft eine Pflegefachkraft die Qualität der häuslichen Pflege.
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Weiteres
Zugleich werden Angehörige beraten und bei Problemen unterstützt. Empfehlungen zu Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten sind Teil des Besuchs. Der Nachweis ist notwendig, damit das Pflegegeld weiter gezahlt wird.

Kontakt
Bürozeiten
Montag – Freitag: 9:30 – 16 Uhr
Samstag: 9:30 – 16 Uhr
Sonntag: geschlossen
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Tel: 0211 281065
E-Mail: stefanfriedrich66@gmx.de
Adresse: Kölner Tor 7, 40625 Düsseldorf

