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Patient und Krankenschwester

Gut beraten und sicher begleitet

Haben sie einen Brief von der Krankenkasse zu pflegegeld Kürzungen hiermit beenden sie dieses lästige Problem. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht dieses Problem für sie zu lösen damit sie sich um die wichtigen Dinge kümmern können.

Jede Rückantwort nach spätestens 24h (per Anruf) 

Beratungsbesuch nach Paragraph 37,3

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Gehen oder spazieren

Was ist das ? 

Ein Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist Pflicht für Pflegegeldempfänger und ist für die Sicherstellung der fachgerechten Versorgung der Pflegebedürftigen Person.Dabei prüft eine Pflegefachkraft die Qualität der häuslichen Pflege.

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Weiteres

Zugleich werden Angehörige beraten und bei Problemen unterstützt. Empfehlungen zu Hilfsmitteln und Entlastungsangeboten sind Teil des Besuchs. Der Nachweis ist notwendig, damit das Pflegegeld weiter gezahlt wird.

Pflege eines älteren Menschen

Kontakt

Danke für deine Nachricht!

Bürozeiten

Montag – Freitag: 9:30 – 16 Uhr

Samstag: 9:30 – 16 Uhr

Sonntag: geschlossen

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Tel: 0211 281065

E-Mail: stefanfriedrich66@gmx.de

Adresse: Kölner Tor 7, 40625 Düsseldorf

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